Allgemeine Bedingungen und Konditionen
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Aufträge gelten erst dann als endgültig, wenn sie durch eine Auftragsbestätigung des Auftraggebers schriftlich bestätigt worden sind.
Eine Kopie der Auftragsbestätigung muss nach Unterzeichnung an uns zurückgeschickt werden.
Unsere Agenten oder Vertreter sind nicht befugt, den Rechnungsbetrag entgegenzunehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben.
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Die von uns angegebenen Lieferzeiten dienen nur zur Information und sind annähernd.
Eine Verspätung kann nicht zu einer Entschädigung oder Stornierung der Zahlung führen.
Wir behalten uns das Recht auf Teillieferungen und Teilfakturierung vor.
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Die Verschiffung erfolgt ohne Vorankündigung.
Bei jeder vom Verkäufer akzeptierten Verschiebung werden die daraus resultierenden Kosten in vollem Umfang vom Käufer übernommen, mit einem Minimum von anderthalb pro Monat der Verschiebung als Entschädigung für die Finanzierungsversicherung und die Lagerkosten.
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Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sobald die Ware den Verladeort in den Lagern des Verkäufers verlassen hat.
Jeder Vorbehalt ist an den Frachtführer zu richten, auch wenn die Fracht von uns getragen wird.
Verzögert sich der Versand infolge eines Umstandes, den der Käufer zu vertreten hat, so gilt die Ware als geliefert und geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an über.
Zwischen Bestellung und Versand eintretende Erhöhungen der Fracht- oder Transportkosten gehen bei frachtfreiem Verkauf zu Lasten des Empfängers.
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Im Falle höherer Gewalt behält sich der Verkäufer das Recht vor, entweder den Vertrag zu kündigen oder die Lieferfrist zu verlängern.
Dauert dieser Zustand jedoch länger als drei Monate an, kann der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden.
Die Aufhebung gibt keinen Anspruch auf Entschädigung.
Als höhere Gewalt gelten neben den gesetzlichen Ereignissen auch: Streiks, Aussperrungen, schwere Unfälle in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder seines Lieferanten, Feuer im Allgemeinen, jedes Ereignis, auch im Ausland, das die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages gefährdet.
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Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt und auf seine Kosten zu prüfen.
Um akzeptiert zu werden, muss jede Reklamation unter Androhung der Nichtigkeit innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich formuliert werden, wobei davon ausgegangen wird, dass die Ware weder verändert noch behandelt wurde.
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Versteckte Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung beanstandet werden, da sie sonst nichtig sind.
Die Reklamation muss schriftlich formuliert und dem Verkäufer per Einschreiben zugesandt werden.
In allen Fällen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz der gelieferten Waren und nur für die Waren, an denen der Käufer tatsächlich einen Schaden erlitten hat, der zum Rechnungspreis berechnet wird, unabhängig von der Ursache des Schadens.
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Die Rechnung ist zahlbar am Sitz von N.V. Vanhauwaert & C°.
Hiervon wird nicht abgewichen, wenn wir Wechsel auf Käufer ziehen oder Wertpapiere in Zahlung nehmen.
Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen eingeräumt hat, hat die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug wird der Rechnungsbetrag bzw. der ausstehende Saldo automatisch und ohne vorherige Ankündigung mit eineinhalb Prozent pro Monat verzinst.
Bleibt eine Rechnung ab ihrem Fälligkeitsdatum ganz oder teilweise unbezahlt, hat der Verkäufer nach erfolgloser Inverzugsetzung außerdem Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 12 Prozent des nicht fristgerecht bezahlten Betrags, mindestens jedoch 125,00 € pro Rechnung.
Die Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat zur Folge, dass ein für andere Lieferungen gewährter Zahlungsaufschub verfällt und dass alle noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig werden.
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Anhängige Streitigkeiten jeglicher Art berechtigen den Kunden niemals zur Aussetzung der Zahlung.
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Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen denselben Parteien nicht nach, so wird die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus diesen Verträgen von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ausgesetzt.
Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Absendung einer Inverzugsetzung per Einschreiben und ohne vorherige gerichtliche Inanspruchnahme von diesen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, unbeschadet seines Rechts auf eine Entschädigung, die auf 25 % des Preises der nicht gelieferten Waren festgesetzt ist.
Die Rücktrittserklärung ist per Einschreiben zu versenden.
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Falls eine oder mehrere der oben genannten Bestimmungen aus irgendeinem Grund nicht angewendet werden können, bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch in Kraft.
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Die in Belgien gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen durch den Käufer unser Eigentum.
Der Käufer ist jedoch für diese Waren verantwortlich und haftet für deren Verlust.
Im Ausland gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber unser Eigentum.
Wenn dieser Auftraggeber einen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird oder wenn nach unserer Auffassung die Zahlung zweifelhaft ist, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren verarbeitet oder unverarbeitet zurückzunehmen, wobei der Vertrag auch ohne gerichtliche Intervention aufgelöst wird, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.
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Wird die Lieferrechnung auf Wunsch des Auftraggebers auf den Namen eines Dritten ausgestellt und die Ware an diesen geliefert, so bleibt der Auftraggeber für die Bezahlung der Lieferrechnung verantwortlich und haftbar.
Mit der Ablieferung an dem vom Besteller bezeichneten Ort bestätigt der Besteller den Empfang der Lieferung.
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Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ermächtigt uns der Käufer, jederzeit, d.h. vor der Lieferung bzw. der Ausführung der Lieferung, eine Bankgarantie für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
Solange diese Bürgschaft nicht gestellt ist, sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen auszusetzen.
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Änderungen der laufenden Vertragsbedingungen können nur durch eine ausdrückliche, von beiden Parteien unterzeichnete separate Vereinbarung festgelegt werden.
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Für alle von Vanhauwaert & C° abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich belgisches Recht.
Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Kortrijk zuständig.